Pferdekremierung
ohne Genehmigungsvorbehalt

Wer wir sind

Wir sind eine Interessengemeinschaft bestehend aus Pferdebesitzern und Tierbestattern. Unser Ziel ist es, dass der Genehmigungsvorbehalt aufgehoben wird. Stattdessen soll nach der Kremierung der Verbleib des Pferdes bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Nachdem der Gesetzgeber alle Argumente gegen den Genehmigungsvorbehalt über Jahre konsequent ignoriert hat, haben wir uns entschlossen diese Webseite zur Information und gegenseitigen Unterstützung zu erstellen. Daneben haben wir unsere Petition gegen den Genehmigungsvorbehalt ins Leben gerufen.

Über die Tierbestattung

Durch die Änderung des Tierischen Nebenprodukte Beseitigungsgesetzes ist es seit dem 12.2.2017 nun endlich auch in Deutschland erlaubt, Pferde zum Zwecke der Tierbestattung in einem dafür behördlich zugelassenem Tierkrematorium einzuäschern. Eingeschränkt wird dieses Recht durch den Genehmigungsvorbehalt. Dieser Vorbehalt bedeutet, dass aus Seuchenschutzgründen das zuständige Veterinäramt (der Landkreis, in welchem das Pferd verstorben ist), der Tierbestattung zustimmen muss (TierNebG §4, Abs 2) bevor diese ausgeführt werden darf.

Das Problem

Für jedes einnzelne Pferd, muss diese Genehmigung eingeholt werden. Zuvor muss der Haustierarzt per Attest bescheinigen, dass äußerlich keine Anzeichen für eine Infektionskrankheit nachweisbar sind. Anschließend entscheiden die Behörden nach pflichtgemäßen Ermessen.
In Wirklichkeit ist der Genehmigungsvorbehalt für den Seuchenschutz überflüssig und gegenüber dem Pferdebesitzer ungerecht. Für Tierbestatter, Pferdebesitzer und Behörden bedeutet dies einen unverhältnismäßigen zeitlichen und bürokratischen Mehraufwand.

Unser Ziel

Jede(r) soll frei über die Bestattung des eigenen Pferdes entscheiden dürfen denn Pferde sind keine Nutztiere - sie sind Familienmitglieder! Daher möchten wir Sie bitten, unsere Petition zu Lesen und zu unterstützen.

Unterstützen Sie unsere Petition für eine würdige Pferdekremierung ohne Genehmigungsvorbehalt