Ratschläge im Falle einer Verweigerung

Amt bleibt untätig – Amtspflichtverletzung

Am einfachsten entziehen sich manche Ämter einer Genehmigung, indem sie aus angeblichen Zeitmangel einfach gar nichts tun - „Kommen Sie nächste Woche wieder“. Legen Sie in einem solchen Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsleiter, Landrat oder bei der übergeordneten Behörde ein. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen. Mündlich geht am schnellsten und kann bereits zum Erfolg führen. Schriftlich bedeutet mehr Aufwand, aber dafür ist dokumentiert, dass die Beschwerde überhaupt stattgefunden hat.

Amt verweigert Genehmigung

Wird die Behörde zwar tätig, aber nur um die Genehmigung zu verweigern, obwohl es aufgrund der Seuchenlagedafür keinen Grund gibt, läßt sich ein sog. Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen. Man benötigt dafür zwar nicht zwingend einen Rechtsanwalt, aber ohne Rechtsbeistand hat man schlechte Karten. Wie viel Zeit eine Gegenwehr beanspruchen wird, ist schwer einzuschätzen. Durch die Unterbringung des Pferdes in der Kühlkammer eines sog. Zwischenbehandlungsbetriebes ergibt sich zumindest ein gewisser Zeitgewinn. Ferner lohnt es sich bei einer rechtlichen Auseinandersetzung bei der Rechtsschutzversicherung nachzufragen, in wieweit sie die Kosten übernimmt.