Identifizierung durch Equidenpass
Ihr Pferd muss unbedingt einen Equidenpass haben. Grundsätzlich könnte man den Identitätsnachweis zwar auch durch eine Tätowierung oder Impfpass erbringen. Allerdings sind da die Schwierigkeiten schon vorprogrammiert, es hat schon einige Fälle von Zwangsentsorgung wegen fehlenden Equidenpass gegeben. Als Dreingabe auch noch eine Drohung durch das Amt an den Pferdebesitzer, weil der fehlende Equidenpass eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die eigentlich zu ahnden sei. Eine weitere Sicherheit gibt der Chip. Dieser ist zwar erst für ab 2009 geborene Pferde verpflichtend, aber aus o.gen. Erläuterungen geht hervor, dass so manche Behörde einen fehlenden Chip als Verweigerungsgrund nutzen könnte.
Anmelden bei Tierseuchenkasse
Wer Pferde hält, muss Mitglied in einer Tierseuchenkasse sein. Melden Sie sich also in der Tierseuchenkasse an. Das hat auch einen weiteren Vorteil: Durch die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse wird Ihre Pferdehaltung beim Veterinäramt gemeldet; etwas das auch für die private Pferdehaltung hinter dem Haus erforderlich ist. Die Meldung beim Veterinäramt ist eine Voraussetzung für die Genehmigung.
Informieren Sie beteiligte Personen
Steht Ihr Pferd in einem Pensionsstall, teilen Sie Ihrem Stallbesitzer mit, dass Ihr Pferd nicht für die Abdeckerei bestimmt ist, sondern für die Einäscherung. Muss Ihr Pferd in eine Klinik, sagen Sie den dortigen Tierärzten Bescheid, dass Sie nicht den üblichen Entsorgungsweg gehen wollen. Ansonsten wird, sollte das Schlimmste eintreten, wie üblich die Abdeckerei gerufen und man erlebt eine üble Überraschung. Speziell für die Klinik gilt, dass Sie im Falle einer Obduktion in der Regel auf die Pferdebestattung verzichten müssen, weil die meisten Ämter deswegen keine Genehmigung erteilen. Eine Sektion endet also, wieder mal aus Gründen des Seuchenschutzes, in der Abdeckerei. Sie sollten auch dies bedenken und wenn nötig ansprechen. Sprechen Sie Ihren Tierarzt darauf an, dass Sie ein Attest brauchen, welches aussagt, dass bei Ihrem Pferd keine Anzeichen einer Seuche erkennbar sind.
Vorab Kontakt zur Behörde
Wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie Ihr Pferd einäschern lassen wollen, können Sie schon vorher per mail oder telefonisch beim zuständigen Veterinäramt vorfühlen, wie sie dazu eingestellt sind. Es kam schon vor, dass ein Amt empfohlen hat, rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Die Frage, wie das bei einem plötzlichen Ableben gehen soll, blieb erwartungsgemäß offen. Einen Antrag vorbeugend noch vor Ableben des Pferdes zu stellen, ist leider nicht möglich.
Öffentlicher Druck
Sie können Ihre Abgeordneten und den Landwirtschaftsminister/-in anschreiben, damit sie sich für die Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes einsetzen. Falls Ihnen dazu weitere Argumente einfallen, die auf dieser Webseite bisher nicht genannt wurden, umso besser.
Anleitung für Vorbereitung und Vorgehen
- Den ausgefüllten Antrag ( bis auf das Datum der Euthanasie) in den Equidenpass legen, damit der Tierarzt an Tag X, sofort die Seite 2 unterschreiben kann. Das ist für die Besitzer oft der stressigste Teil, die Unterschrift im nachhinein besorgen zu müssen.
- Den Equidenpass fotografieren und auf dem Handy speichern, dann kann man sofort die Fotos per WhatsApp oder E-Mail, vom Stall aus an den Bestatter versenden.
- Haben Sie einen guten Bestatter, kümmert er sich um die nötigen Unterlagen vor und nach der Kremierung. So braucht z. B. ein Pferdebesitzer nach dem Anruf beim Tierbestatter diesem nur den Antrag und die Kopien vom Pass zu senden. Der Rest wird von ihm erledigt.